Hundehaltung in der Eigentumswohnung – Kann die WEG das verbieten?
Hi! Ich besitze eine Eigentumswohnung und überlege schon seit Längerem, mir einen mittelgroßen Hund anzuschaffen. Jetzt habe ich in unserer alten Hausordnung von 2012 einen Paragrafen gefunden, in dem steht, dass die Haltung von Hunden und Katzen im gesamten Gebäude grundsätzlich verboten ist. Ich dachte eigentlich, als Eigentümer darf ich in meinen eigenen vier Wänden relativ frei entscheiden. Ist so ein pauschales Verbot in der Hausordnung oder der Teilungserklärung überhaupt noch rechtens? Oder kann mir die Eigentümergemeinschaft den Hund am Ende verbieten, selbst wenn das Tier absolut ruhig ist und niemanden stört?
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Herzlichen Glückwunsch zum geplanten Familienzuwachs, aber lass dich von alten Hausordnungen nicht direkt einschüchtern. Ein pauschales Verbot von Hunde- oder Katzenhaltung ist nach moderner Rechtsprechung in den allermeisten Fällen unwirksam, da es die Eigentümer unangemessen benachteiligt. Es kommt immer auf eine Einzelfallabwägung an. Wie genau die aktuelle Rechtslage aussieht und unter welchen Bedingungen eine WEG die Tierhaltung dennoch einschränken oder im Extremfall untersagen kann, wird auf https://www.coeles.de sehr detailliert aufgedröselt. Dort findest du einen super Leitfaden zu den Rechten und Pflichten von Tierhaltern in einer WEG. Das hilft dir enorm, um im Vorfeld sachlich mit der Hausverwaltung zu kommunizieren.